Benutzungsgebühren
Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026
Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026 (ab 1. September 2025):
Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 148,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 111,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 74,00 Euro
Ganztagesbetreuung (Ü3)
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 326,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 326,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 288,00 Euro
Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 481,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 481,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 428,00 Euro
Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 82,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 57,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 33,00 Euro
Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 103,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 75,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 39,00 Euro
Hort an der Schule
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 276,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 246,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 246,00 Euro
Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Elternbeitrag freigestellt. Der Betrag ist monatlich fällig.
Hier (PDF-Dokument, 64,40 KB, 01.09.2025) finden Sie die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Affalterbach.
