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Benutzungsgebühren

Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026

Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026 (ab 1. September 2025):

Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 148,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 111,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 74,00 Euro

Ganztagesbetreuung (Ü3)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 326,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 326,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 288,00 Euro

Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 481,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 481,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 428,00 Euro

Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 82,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 57,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 33,00 Euro

Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 103,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 75,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 39,00 Euro

Hort an der Schule

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 276,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 246,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 246,00 Euro

Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Elternbeitrag freigestellt. Der Betrag ist monatlich fällig.

Hier PDF-Dokument64,40 KB01.09.2025 finden Sie die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Affalterbach.